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Funktionen

Praktikum

Ein Praktikum ist eine (zumeist) unbezahlte praktische Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer Organisation, um Erfahrungen im Beruf zu sammeln.
Das Praktikum ist eine gute Gelegenheit, Einblicke in die Berufswelt zu erhalten, zum Beispiel um für sich selbst einen Schwerpunkt im Studium festzulegen und um Kontakte zu knüpfen. Die Kontakte im Praktikum können mit Glück manchmal sogar zu einer Anstellung nach dem Studium führen.
In Deutschland ist das Praktikum weit verbreitet. Für das Studium ist ein Praktikum zum Teil Pflicht. Ob Sie ein Praktikum absolvieren müssen, steht in Ihrer Studienordnung.
Ein verpflichtendes Praktikum als Teil Ihres Studium zählt nicht als Arbeit im Sinne der zeitlichen Beschränkung der Arbeitszeit für Nicht-EU-Bürger. Sie müssen diese Zeit nicht auf die erlaubte Anzahl der Arbeitstage anrechnen. Bei einem freiwilligen Praktikum müssen Sie die Zeit jedoch anrechnen (siehe unten).
Für die Bewerbung auf ein Praktikum beachten Sie auch unser Lernmodul „Die schriftliche Praktikums-Bewerbung“ (klicken sie dort auf „Zeigen“).
Persönliche Hilfe zum Praktikum bekommen Sie jederzeit im Praxisbüro im Fachbereich 11.

Freiwilliges Praktikum

Achten Sie (nicht nur) bei einem freiwilligen Praktikum darauf, dass Sie auch wirklich Einblick in das Unternehmen/die Organisation erhalten. Brechen Sie das Praktikum notfalls ab, wenn Sie dort nur zum Kaffeekochen oder für ähnliche Hilfstätigkeiten eingesetzt werden. Verlangen Sie zum Ende des Praktikums ein „Arbeitszeugnis“.

Einschränkungen für Nicht-EU-Bürger

Eine freiwilliges Praktikum gilt für Nicht-EU-Bürger, auch wenn es unbezahlt ist, als „Arbeit“. Das bedeutet: Die Tage, die Sie im Praktikum sind, werden auf die Zeit, die Sie arbeiten dürfen, angerechnet. Wenn Sie also bereits die Anzahl der erlaubten Tage gearbeitet haben, können Sie eine Genehmigung über eine Verlängerung bei der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit beantragen.