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Jobs (mit Video)

Yan berichtet, wie sie ihr Studium finanziert. (0:24 min)
Als Studierende/Studierender aus dem Ausland müssen Sie eine Mindestsumme für die Finanzierung ihres Aufenthaltes nachweisen. Sie können jedoch in begrenztem Rahmen Geld mit Nebenjobs hinzuverdienen. Es ist dabei zwischen Nicht-EU-Bürgern und EU-Bürgern zu unterscheiden.
Beachten Sie auch unsere Linksammlung zu dem Schlagwort: http://www.bibsonomy.org/user/internastudfb11/Jobs
Weiterführende Informationen finden Sie beim DAAD.

EU-Bürger und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)

Als EU-Bürger sind Sie deutschen Studierenden gleichgestellt. Eine Ausnahme bilden derzeit noch Bulgarien und Rumänien, für die die zeitliche Einschränkung von 120 Tage/240 halbe Tage gilt (wie auch für Nicht-EU-Bürger).
Sie sollten, genauso wie deutsche Studierende, in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Überschreiten Sie die Wochenarbeitszeit, müssen sie Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Zudem fehlt Ihnen die Zeit für das Studium.

Selbständig arbeiten (nur EU-Bürger)

Sie können als EU-Bürger in Deutschland auch selbständig arbeiten. Das heißt, Sie schreiben einfach eine Rechnung gegenüber Ihrem Auftraggeber, zum Beispiel, wenn Sie Übersetzungen anbieten.
Der Aufwand ist jedoch meist wesentlich größer, als bei einem Angestelltenverhältnis.
Melden Sie sich mit einem einfachen kurzen Schreiben bei dem für Sie zuständigen Finanzamt in Bremen, dass Sie eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben und worin diese Tätigkeit besteht.
Zum 31. Mai des Folgejahres müssen Sie eine „Einkommensteuererklärung“ abgeben und gegebenenfalls Steuern zahlen (bis zu einem Einkommen von 8.002,00 € im Jahr sind Sie jedoch steuerbefreit).
Was Sie bei der Erstellung einer Rechnung und der Einkommensteuererklärung beachten müssen lesen Sie zum Beispiel bei mediafon.net.
Es hilft Ihnen auch das Veranstaltungs- und Beratungsangebot der BRIDGE („Bremer Hochschul-Initiative zur Förderung von Unternehmerischem Denken, Gründung und Entrepreneurship“).

Nicht-EU-Bürger

Sie können als Studierende(r) aus Nicht-EU-Ländern während des Studiums jährlich 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten/„jobben“. Wenn Sie über diesen Zeitraum hinaus arbeiten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der Agentur für Arbeit. Diese Genehmigung ist abhängig vom Arbeitsmarkt für Deutsche in der Region.
Nicht-EU-Bürger dürfen dabei nicht als Selbständige oder Freiberufler arbeiten, also auch keine Rechnungen schreiben.
Als wissenschaftliche/studentische Hilfskraft dürfen Sie prinzipiell unbegrenzt arbeiten. Sie müssen sich jedoch bei Überschreitung der zeitlichen Grenzen bei der Ausländerbehörde melden.

Mini-Job und Midi-Job: Steuern und Sozialversicherungen

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, müssen Ssie prinzipiell auch Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung zahlen.
Die Sozialversicherung in Deutschland besteht aus „fünf Säulen“:
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
Sie werden bei den geringen Verdiensten, die Sie erhalten können in den meisten Fällen keine Sozialversicherungsabgaben oder Steuern zahlen müssen.
Da das Thema komplex ist, informieren Sie sich weiter mit Hilfe unserer Links. Wir fassen hier nur kurz das Wichtigste für einen Überblick zusammen.
Beratung finden Sie:

400-Euro-Jobs und 800-Euro-Jobs

Viele Studenten-Jobs sind so genannte „400-Euro-Jobs“ oder „Mini-Jobs“ (offiziell: „geringfügige Beschäftigung“). Sie können hier maximal 400,00 Euro im Monat verdienen und müssen keine Abgaben zahlen (also keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern).
Beachten Sie, dass immer alle Einkünfte zusammengezählt werden müssen. Wenn Sie zum Beispiel zwei Jobs haben, in denen Sie insgesamt mehr als 400 € verdienen, sind Sie nicht mehr geringfügig beschäftigt.
Wenn Sie zwischen als 400,01–800,00 € im Monat verdienen, müssen Sie Sozialabgaben zahlen. Dies nennt man einen „Midi-Job“ (oder „Gleitzonenfall“).

Steuern

In der Regel zahlen Sie keine Steuern. Wenn aus ihrer Lohnabrechnung hervorgeht, dass Sie Steuern gezahlt haben, sollten Sie gleich nach Jahresende eine Einkommensteuererklärung anfertigen. Sie können auf diese Weise Steuern zurück erstattet bekommen. Hilfe dazu bekommen Sie in den oben genannten Beratungsstellen.